Weitere Entscheidung unten: FG Saarland, 25.01.2001

Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 06.12.2007 - 1 K 104/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,12436
FG Schleswig-Holstein, 06.12.2007 - 1 K 104/00 (https://dejure.org/2007,12436)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.12.2007 - 1 K 104/00 (https://dejure.org/2007,12436)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. Dezember 2007 - 1 K 104/00 (https://dejure.org/2007,12436)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme einer unmittelbaren Zweckverfolgung bei Zurverfügungstellung von Arbeitskräften einer gemeinnützigen Körperschaft an andere Einrichtungen für steuerbegünstigte Zwecke; Anforderungen an die Annahme eines Zweckbetriebs; Auswirkungen des Verbleibens der ...

  • Judicialis

    AO § 55; ; AO § 58 Nr. 3; ; AO § 57 S. 1; ; AO § 57 S. 2; ; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9 S. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinnützigkeit eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs "Personalgestellung" für gemeinnützige Unternehmen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Gemeinnützigkeitsrecht - Personalüberlassung kann Zweckbetrieb sein

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 30.11.1995 - V R 29/91

    Auftragsforschung und Projektträgerschaften gemeinnütziger

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.12.2007 - 1 K 104/00
    Die Vorschrift begründe jedoch weder einen eigenständigen steuerbegünstigten Zweck noch eine Zwecknorm i.S. der §§ 65 ff AO (vgl. BFH-Urteil vom 30. November 1995, BStBl II 1997, 189).

    Die Vorschrift des § 58 Nr. 3 AO enthalte zwar eine Ausnahme von dem Erfordernis der unmittelbaren Zweckerfüllung, jedoch greife sie in den Regelungszusammenhang der §§ 64, 65 AO nicht ein (BFH-Urteil vom 30. November 1997, BStBl II 1997, 189).

  • BFH, 18.03.2004 - V R 101/01

    Leistungen einer Einrichtung der freien Wohlfahrtspflege

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.12.2007 - 1 K 104/00
    Vielmehr habe der BFH das Merkmal der "Unmittelbarkeit" leistungsbezogen definiert und dabei auf die konkrete Leistung selbst, nicht dagegen auf die zivilrechtliche Vertragsbeziehung abgestellt (Urteile vom 18. März 2004, BStBl II 2004, 798 und vom 07. November 1996, BStBl II 1997, 366).

    Die Rechtsauffassung des Finanzamts werde durch das BFH-Urteil vom 18. März 2004 (a.a.O.) bestätigt.

  • BFH, 07.11.1996 - V R 34/96

    Leistungen einer Einrichtung der Wohlfahrtspflege, die nicht unmittelbar

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.12.2007 - 1 K 104/00
    Vielmehr habe der BFH das Merkmal der "Unmittelbarkeit" leistungsbezogen definiert und dabei auf die konkrete Leistung selbst, nicht dagegen auf die zivilrechtliche Vertragsbeziehung abgestellt (Urteile vom 18. März 2004, BStBl II 2004, 798 und vom 07. November 1996, BStBl II 1997, 366).

    Die Klägerin könne sich zur Begründung ihrer Rechtsauffassung nicht auf das BFH-Urteil vom 7. November 1996 (BStBl II 1997, 366) berufen.

  • BFH, 17.02.2010 - I R 2/08

    Arbeitsteiliges Zusammenwirken mehrerer steuerbefreiter Körperschaften -

    Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht (FG) gab der Klage mit Urteil vom 6. Dezember 2007  1 K 104/00 statt.
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Rechtsprechung
   FG Saarland, 25.01.2001 - 1 K 104/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14239
FG Saarland, 25.01.2001 - 1 K 104/00 (https://dejure.org/2001,14239)
FG Saarland, Entscheidung vom 25.01.2001 - 1 K 104/00 (https://dejure.org/2001,14239)
FG Saarland, Entscheidung vom 25. Januar 2001 - 1 K 104/00 (https://dejure.org/2001,14239)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Abzugsverbot für gemischte Aufwendungen

  • Wolters Kluwer

    Lehrgangskosten als berufsfördernde Aufwendungen beim Werbungskostenabzug; Berücksichtigung von Unfallkosten beim Werbungskostenabzug; Anrechnung des merkantilen Minderwerts eines Fahrzeugs auf die Werbungskosten nach erfolgter Reparatur ; Anrechnung von Fahrtkosten beim ...

  • rechtsportal.de

    EStG § 12 Nr. 1 Satz 2
    Abzugsverbot für gemischte Aufwendungen

  • datenbank.nwb.de

    Abzugsverbot für gemischte Aufwendungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 28.11.1980 - VI R 193/77

    Aufwendungen eines Arbeitnehmers anläßlich seiner ehrenamtlichen

    Auszug aus FG Saarland, 25.01.2001 - 1 K 104/00
    Abzugsfähig sind ferner die Aufwendungen für Arbeitsmittel (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6) sowie - über den Wortlaut des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG hinaus - überhaupt alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, s. z.B. Urteil vom 28. November 1980 VI R 193/77, BStBl II 1981, 368) wie Ausgaben für die berufliche Fortbildung (vgl. BFH-Urteil vom 20. Oktober 1978 VI R 132/76, BStBl II 1979, 114), Kfz-Unfall-kosten, die bei einer beruflich veranlassten Fahrt mit dem privaten PKW entstanden sind (BFH-Urteil vom 27. August 1993 VI R 7/92, BStBl II 1994, 235) und die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer (grundlegend BFH-Urteile vom 18. Oktober 1983 VI R 180/82 und VI R 68/83, BStBl II 1984, 110 und 112).

    Denn es ist grundsätzlich Sache des Arbeitnehmers zu entscheiden, welche Fortbildungsmaßnahmen er für sein berufliches Fortkommen für geboten hält (BFH, BStBl II 1981, 368).

  • BFH, 27.08.1993 - VI R 7/92

    Nur tatsächliche Reparaturkosten abziehbar, nicht (wahlweise) die unfallbedingte

    Auszug aus FG Saarland, 25.01.2001 - 1 K 104/00
    Abzugsfähig sind ferner die Aufwendungen für Arbeitsmittel (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6) sowie - über den Wortlaut des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG hinaus - überhaupt alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, s. z.B. Urteil vom 28. November 1980 VI R 193/77, BStBl II 1981, 368) wie Ausgaben für die berufliche Fortbildung (vgl. BFH-Urteil vom 20. Oktober 1978 VI R 132/76, BStBl II 1979, 114), Kfz-Unfall-kosten, die bei einer beruflich veranlassten Fahrt mit dem privaten PKW entstanden sind (BFH-Urteil vom 27. August 1993 VI R 7/92, BStBl II 1994, 235) und die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer (grundlegend BFH-Urteile vom 18. Oktober 1983 VI R 180/82 und VI R 68/83, BStBl II 1984, 110 und 112).

    Denn ein gegebenenfalls verbliebener merkantiler Minderwert führt nicht zu WK, weil solche nur tatsächlich entstandene, nicht erstattete Reparaturaufwendungen erfassen (BFH, BStBl II 1994, 235).

  • BFH, 20.10.1978 - VI R 132/76

    Aufwendungen einer Hotelsekretärin für einen Sprachlehrgang als Werbungskosten

    Auszug aus FG Saarland, 25.01.2001 - 1 K 104/00
    Abzugsfähig sind ferner die Aufwendungen für Arbeitsmittel (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6) sowie - über den Wortlaut des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG hinaus - überhaupt alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, s. z.B. Urteil vom 28. November 1980 VI R 193/77, BStBl II 1981, 368) wie Ausgaben für die berufliche Fortbildung (vgl. BFH-Urteil vom 20. Oktober 1978 VI R 132/76, BStBl II 1979, 114), Kfz-Unfall-kosten, die bei einer beruflich veranlassten Fahrt mit dem privaten PKW entstanden sind (BFH-Urteil vom 27. August 1993 VI R 7/92, BStBl II 1994, 235) und die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer (grundlegend BFH-Urteile vom 18. Oktober 1983 VI R 180/82 und VI R 68/83, BStBl II 1984, 110 und 112).

    Dabei sind Fortbildungskosten solche Aufwendungen, die ein Steuerpflichtiger zur Weiterbildung im ausgeübten Beruf oder zur Vorbereitung eines Wechsels der Arbeitsstätte erwachsen, ohne dass durch diese berufliche Veränderung ein völliger Berufswechsel eintritt (z.B. BFH, BStBl II 1979, 114).

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus FG Saarland, 25.01.2001 - 1 K 104/00
    Nur wenn dies gewährleistet ist, wird dem Zweck der Vorschrift des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG Genüge getan, aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen, dass Steuerpflichtige, nur weil sie einen entsprechenden Beruf ausüben, nicht solche Ausgaben absetzen können, die andere Steuerpflichtige aus versteuerten Einkünften decken müssen (ständige Rechtsprechung des BFH seit dem Beschluss des Großen Senats vom 19. Oktober 1970 GrS 2 /70, BStBl II 1971, 17).
  • BFH, 18.10.1983 - VI R 180/82

    Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind dann keine Werbungskosten,

    Auszug aus FG Saarland, 25.01.2001 - 1 K 104/00
    Abzugsfähig sind ferner die Aufwendungen für Arbeitsmittel (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6) sowie - über den Wortlaut des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG hinaus - überhaupt alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, s. z.B. Urteil vom 28. November 1980 VI R 193/77, BStBl II 1981, 368) wie Ausgaben für die berufliche Fortbildung (vgl. BFH-Urteil vom 20. Oktober 1978 VI R 132/76, BStBl II 1979, 114), Kfz-Unfall-kosten, die bei einer beruflich veranlassten Fahrt mit dem privaten PKW entstanden sind (BFH-Urteil vom 27. August 1993 VI R 7/92, BStBl II 1994, 235) und die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer (grundlegend BFH-Urteile vom 18. Oktober 1983 VI R 180/82 und VI R 68/83, BStBl II 1984, 110 und 112).
  • BFH, 18.10.1983 - VI R 68/83

    Die anteiligen Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer im Einfamilienhaus sind

    Auszug aus FG Saarland, 25.01.2001 - 1 K 104/00
    Abzugsfähig sind ferner die Aufwendungen für Arbeitsmittel (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6) sowie - über den Wortlaut des § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG hinaus - überhaupt alle Aufwendungen, die durch den Beruf veranlasst sind (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, s. z.B. Urteil vom 28. November 1980 VI R 193/77, BStBl II 1981, 368) wie Ausgaben für die berufliche Fortbildung (vgl. BFH-Urteil vom 20. Oktober 1978 VI R 132/76, BStBl II 1979, 114), Kfz-Unfall-kosten, die bei einer beruflich veranlassten Fahrt mit dem privaten PKW entstanden sind (BFH-Urteil vom 27. August 1993 VI R 7/92, BStBl II 1994, 235) und die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer (grundlegend BFH-Urteile vom 18. Oktober 1983 VI R 180/82 und VI R 68/83, BStBl II 1984, 110 und 112).
  • BFH, 07.09.1989 - IV R 128/88

    Aufwendungen für Tageszeitungen oder Wochenzeitschriften und für Radiogeräte sind

    Auszug aus FG Saarland, 25.01.2001 - 1 K 104/00
    Dem entspricht es, dass die Rechtsprechung selbst dem Bezug von Tageszeitungen durch einen Journalisten den WK-Charakter abgesprochen hat (BFH-Urteil vom 7. September 1989 IV R 128/88, BStBl II 1990, 19).
  • BFH, 21.05.1992 - IV R 70/91

    Nur Fachbücher als Betriebsausgaben eine Publizisten anzuerkennen

    Auszug aus FG Saarland, 25.01.2001 - 1 K 104/00
    Denn dass die von der Klägerin geltend gemachten Aufwendungen für den von ihr verlangten Bezug der Zeitung eine berufliche Notwendigkeit waren, besagt nichts darüber aus, dass die Lektüre dieser Zeitung nicht zugleich auch ein privates Informationsinteresse befriedigt hat (BFH-Urteil vom 21. Mai 1992 IV R 70/91, BStBl II 1992, 1015 m.w.N.), wie dies beim Lesen einer Tages- oder Wochenzeitung mit breit gestreuter allgemeiner Thematik in aller Regel der Fall ist (BFH-Urteil vom 27. April 1990 VI R 35/86, BFH/NV 1990, 701, 703).
  • BFH, 27.04.1990 - VI R 35/86

    Anforderungen an die Geltendmachung von Werbungskosten - Erzielung von Einkünften

    Auszug aus FG Saarland, 25.01.2001 - 1 K 104/00
    Denn dass die von der Klägerin geltend gemachten Aufwendungen für den von ihr verlangten Bezug der Zeitung eine berufliche Notwendigkeit waren, besagt nichts darüber aus, dass die Lektüre dieser Zeitung nicht zugleich auch ein privates Informationsinteresse befriedigt hat (BFH-Urteil vom 21. Mai 1992 IV R 70/91, BStBl II 1992, 1015 m.w.N.), wie dies beim Lesen einer Tages- oder Wochenzeitung mit breit gestreuter allgemeiner Thematik in aller Regel der Fall ist (BFH-Urteil vom 27. April 1990 VI R 35/86, BFH/NV 1990, 701, 703).
  • FG Saarland, 15.07.2003 - 1 K 30/00

    Betriebliche Fortbildungskosten (EStG §§ 4 Abs. 4, 12 Nr. 1 Satz 2)

    Deshalb hat der Senat in seinen vom Beklagten angeführten rechtskräftigen Urteilen vom 25. Januar 2001 1 K 104/00 und vom 26. Februar 2002 1 K 93/99 die Aufwendungen der Referentin einer Handelskammer, die einen späteren Wechsel in die Landesgeschäftsführung einer Partei beabsichtigte, für einen Lehrgang in Öffentlichkeitsarbeit, Rhetorik und Vermittlung von Zukunftsvisionen sowie eines Gärtnermeisters, der als Ausbilder in einem Jugenddorf tätig war, zum Lauftherapeuten sowie für einen Lehrgang in Selbsterfahrung und Kommunikationstechniken zum Werbungskostenabzug zugelassen.
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